Es ist bemerkenswert, dass das Finanzamt seinen Fokus nicht mehr nur auf große Unternehmen beschränkt, sondern zunehmend auch Verrechnungspreisprüfungen bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen durchführt. Heutzutage werden die meisten Steuerprüfungen durch KI-basierte Tools zur Zielauswahl ausgelöst. Die Verrechnungspreisformulare dienen ebenfalls als Informationsquelle für das Finanzamt zur Auswahl von Akten, und die Nichterfüllung der Einreichung dieser Formulare könnte ebenso Steuerprüfungen auslösen sowie verlustbringende Unternehmen, Konzernumstrukturierungen, Finanztransaktionen usw. aufspüren.
Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass aufgrund des Gesetzes vom 20. November 2022 Änderungen bei den Untersuchungs-, Beurteilungs-, Einspruchs- und Aufbewahrungsfristen ab dem Steuerjahr 2023 in Kraft getreten sind (d. h. für Geschäftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2022 enden). Die aktuelle dreijährige Untersuchungsfrist wird auf sechs Jahre verlängert, wenn die Steuererklärung bestimmte internationale Elemente enthält, wie z.B. die Verrechnungspreisdokumentation.
Für erste Hilfe bei der Vorbereitung auf eine Verrechnungspreisprüfung können Sie jederzeit unsere Website hierzu konsultieren: TP Audit - Benelux transfer pricing audit services, auf der Sie einen Leitfaden für Verrechnungspreisprüfungen zurückfinden. Sollten Sie zusätzlich unsere persönliche Unterstützung benötigen, können Sie uns überdies ebenfalls jederzeit gerne kontaktieren.
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