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Mittwoch, 11 Januar 2023

Belgien - Luxemburg: 34-Tage-Toleranz wurde genehmigt

Markus Fort

Markus Fort

Senior Associate
Brussels

Am 22. Dezember 2022 genehmigte Belgien die 34-Tage-Toleranz, die bereits zuvor in Luxemburg genehmigt worden war.

 

Es wird fortan toleriert, dass ein Grenzgänger in einem belgisch-luxemburgischen Kontext 34 Tage pro Jahr in seinem Wohnstaat, also außerhalb des Staates, in dem er gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, arbeiten darf, ohne dass der Arbeitnehmer in seinem Wohnstaat steuerpflichtig ist.

Die Toleranz gilt rückwirkend für alle Besteuerungszeiträume ab dem 1. Januar 2022. Die 34-Tage-Toleranz gilt also bereits für Einkünfte des Jahres 2022.

Viele Grenzgänger werden diese Änderung zweifelsohne begrüßen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die 34-Tage-Toleranz in der Praxis ausreichen wird, da Unternehmen oft bis zu zwei Tage Homeoffice pro Woche (ca. 96 Tage pro Jahr) zulassen.

Auf jeden Fall sollten sich Arbeitgeber immer des Risikos bewusst sein, dass das Homeoffice eines Arbeitnehmers zu einer Betriebsstätte des Arbeitgebers führen kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Newsflash vom 18. November 2022.

Angesichts des Auslaufens der COVID19-Abkommen Belgiens bezüglich uneingeschränkter Telearbeit mit seinen Nachbarländern am 30. Juni 2022 würde der Abschluss ähnlicher Vereinbarungen von Belgien mit Frankreich, Deutschland und den Niederlanden wohl auch von französischen, deutschen und niederländischen Grenzgängern und Arbeitgebern begrüßt werden.

Bei Fragen hierzu können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

 
Markus Fort

Markus Fort

Senior Associate
Brussels