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Mittwoch, 09 November 2022

Vergessen Sie nicht, Ihre Steuererklärung in der Steuer der Gebietsfremden vor dem 25. November 2022 einzureichen!

Natürliche Personen, die in Belgien steuererklärungspflichtige Einkünfte erzielen und steuerlich in Belgien als Gebietsfremde qualifizieren, sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung in der Steuer der Gebietsfremden in Belgien einzureichen.

Falls eine natürliche Person beispielsweise in Belgien steuerpflichtige Berufseinkünfte erzielt, muss diese eine Steuererklärung ausfüllen und einreichen, auch wenn  bereits Lohnsteuer auf die Berufseinkünfte einbehalten wurde und keine weitere Steuerschuld anfallen sollte.  

Die Steuererklärungen für das Einkommensjahr 2021 müssen bis spätestens 25 November 2022 elektronisch ausgefüllt und eingereicht werden.

Falls Sie Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung Ihrer Steuererklärung benötigen, können Sie uns selbstverständlich jederzeit gerne kontaktieren.

Markus Fort – Associate (markus.fort@tiberghien.com)

Mona Vera – Associate (mona.vera@tiberghien.com)